28.06.2023
Beim Synodalen Weg – deutschland- und weltweit – geht es unter anderem darum, dass auch „normale“ Gläubige – also nicht geweihte katholische Laien – vor einer Entscheidung eines Bischofs mitsprechen können. Das „Nein“ von vier Bischöfen zur Finanzierung weiterer Gespräche im Zuge der kirchlichen Reformdebatte hat beim Vorstand des Passauer Diözesanrats, Markus Biber, große Enttäuschung ausgelöst.
Vier Bischöfe haben gegen die geplante Finanzierung des Synodalen Ausschusses über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) gestimmt, darunter auch Passaus Bischof Stefan Oster. Wie war Ihre erste Reaktion?
Markus Biber: Enttäuschung. Einfach nur große Enttäuschung. Natürlich hatten wir in den letzten Monaten vielfach Besprechungen, sind immer wieder die Themen miteinander durchgegangen. Und es steht nach wie vor fest: Die Beschlüsse des Synodalen Weges sind satzungsgemäß für keinen Bischof bindend und schränken keinen Bischof in seiner Autorität ein. Dies bestätigen in ihrem Brief an die DBK sogar die drei Kurien-Kardinäle selbst. Vor diesem Hintergrund komme ich nicht umhin im Veto zur Finanzierung auch eine reine Verweigerung der Diskussion zu sehen. Für mich zeigt das auch, dass die weitere Auseinandersetzung des Synodalen Weges mit dem Thema „Macht und Gewaltenteilung“ im Hinblick auf den Umgang mit den Kirchensteuermitteln dringend notwendig ist. Hiervon darf uns auch eine so bezeichnete „Gewissensentscheidung“ nicht abhalten, da hierunter jeder Mensch etwas anderes versteht. Enttäuscht bin ich auch, weil mit dieser Entscheidung feststeht, dass das Bistum Passau in einem Synodalen Ausschuss definitiv nicht mitwirken und nicht vertreten sein wird. Wir verlieren damit eine Austauschebene mit den anderen Bistümern.
Hauptgrund sei, dass vom Vatikan fortwährend deutliche Einsprüche gegen den Synodalen Weg gekommen sind. Zuletzt insbesondere das Verbot, einen Synodalen Rat einzurichten — mit der ausdrücklichen Bekräftigung des Papstes. Ist da die Entscheidung der vier Bischöfe nicht folgerichtig?
Markus Biber: Nein. Die getroffene Entscheidung des VDD betrifft die Finanzierung des Synodalen Ausschusses, nicht diejenige des Synodalen Rates selbst. Der Papst hat zu keinem Zeitpunkt die Einrichtung des Synodalen Ausschusses untersagt. Es ist auch unzutreffend, dass der einzige Zweck des Synodalen Ausschusses die Einrichtung des Synodalen Rates ist. Vielmehr ist es die erste Aufgabe des Synodalen Ausschusses, die vom Synodalen Weg nicht mehr fertig diskutierten Handlungstexte zu verabschieden und dann einen im Einklang mit dem Kirchenrecht stehenden Synodalen Rat vorzubereiten. Im Übrigen hat der Papst auch nicht jeglichen Synodalen Rat verboten, sondern nur einen solchen – der wie oben dargestellt – Bischöfe in Ihrer Autorität einschränken würde und an Beschlüsse binden würde. Da der Synodale Rat entsprechend der Vollversammlung des Synodalen Weges besetzt sein sollte und abstimmen sollte, wäre hier zunächst keine Bindung der Bischöfe gegeben gewesen. Im Übrigen hätte man sich mit dieser Frage und wie man diese kirchenrechtskonform gestalten kann, gerade beim Synodalen Ausschuss vereinbaren können. Genau dieser Diskussion und Entscheidung entziehen sich die vier Bischöfe aber nun durch ihr Veto und blockieren eine weitere gemeinsame Diskussion. Gott sei Dank – da bin ich mir ziemlich sicher – wird der Synodale Ausschuss im November dieses Jahres auch ohne Passauer Beitrag zur Finanzierung mit den restlichen 23 Bistümern tagen. Es geht hier auch nicht um riesige Summen im Vergleich zu den sonstigen Ausgaben des VDD.
Die vier Bischöfe argumentieren weiter, sie wollen den Weg zu einer synodaleren Kirche in ihren Bistümern gemeinsam und abgestimmt mit dem synodalen Prozess der Weltkirche gehen. Wie sehen Sie das?
Markus Biber: Beim Synodalen Weg der DBK und des ZdK und beim Weltweiten Synodalen Prozess handelt es sich um zwei sehr wichtige aber völlig verschiedene Prozesse mit völlig unterschiedlichen Zielen. Ziel des Synodalen Weges der DBK und des ZdK ist die Beseitigung der wissenschaftlich festgestellten systemischen Ursachen für den Missbrauch von Schutzbefohlenen in der katholischen Kirche in Deutschland. Ziel des weltweiten synodalen Weges ist die vom Papst geförderte Erneuerung der Kirche auf den verschiedensten Ebenen und zu den unterschiedlichsten Fragestellungen. Erfreulicherweise fließen viele der Themen des Synodalen Weges auch in den weltweiten Synodalen Prozess ein. So wurde heuer am 20. Juni, genau an dem Tag als auch das bischöfliche Veto bekannt wurde, das „Instrumentum laboris“ der Weltbischofssynode veröffentlicht, in dem sich zahlreiche Fragestellungen des Synodalen Weges wiederfinden. Hier hat also der Synodale Weg sehr gute Vorarbeit geleistet und damit die Arbeit des weltweiten Prozesses inhaltlich befruchtet. Will man mit der Weltkirche gehen, dann müsste man somit gerade an den Themen dranbleiben und gemeinsam nach Lösungen suchen, anstatt sich ihrer Diskussion zu entziehen. Es gibt somit keinen nachvollziehbaren Grund die beiden Prozesse gegeneinander auszuspielen und nicht unabhängig voneinander fortzusetzen.
Wie wird der Passauer Diözesanrat nun weiter vorgehen?
Markus Biber: Bisher sind für Anfang Juli zwei Termine zum Synodalen Austausch – mit Bischof Oster, dem Bistumsrat und den Mitgliedern des Diözesanrats – zu Handlungstexten des Synodalen Weges vereinbart. Die Nachricht von der Entscheidung Bischof Dr. Osters habe ich aus den Sozialen Medien und der Pressemeldung erfahren. Momentan kann ich nicht sagen, ob es unter diesen Umständen bei den beiden Terminen bleibt. Die neuen Entwicklungen müssen nun auch im Diözesanrat – bei dem es sich bekanntermaßen um ein demokratisches Gremium handelt – erst einmal besprochen werden. Auch hier ist die Enttäuschung sehr groß. Es gibt bereits erste Absagen, die sich auf das Veto beziehen. Die weitere Willensbildung muss man nun erst einmal abwarten.
Quelle: Passauer Bistumsblatt (LINK)
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