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„Die vier Bischöfe blockieren eine weitere gemeinsame Diskussion“

28.06.2023

Beim Synodalen Weg – deutschland- und weltweit – geht es unter anderem darum, dass auch „normale“ Gläubige – also nicht geweihte katholische Laien – vor einer Entscheidung eines Bischofs mitsprechen können. Das „Nein“ von vier Bischöfen zur Finanzierung weiterer Gespräche im Zuge der kirchlichen Reformdebatte hat beim Vorstand des Passauer Diözesanrats, Markus Biber, große Enttäuschung ausgelöst.


Vier Bischö­fe haben gegen die geplan­te Finan­zie­rung des Syn­oda­len Aus­schus­ses über den Ver­band der Diö­ze­sen Deutsch­lands (VDD) gestimmt, dar­un­ter auch Pas­saus Bischof Ste­fan Oster. Wie war Ihre ers­te Reak­ti­on?
Mar­kus Biber: Ent­täu­schung. Ein­fach nur gro­ße Ent­täu­schung. Natür­lich hat­ten wir in den letz­ten Mona­ten viel­fach Bespre­chun­gen, sind immer wie­der die The­men mit­ein­an­der durch­ge­gan­gen. Und es steht nach wie vor fest: Die Beschlüs­se des Syn­oda­len Weges sind sat­zungs­ge­mäß für kei­nen Bischof bin­dend und schrän­ken kei­nen Bischof in sei­ner Auto­ri­tät ein. Dies bestä­ti­gen in ihrem Brief an die DBK sogar die drei Kuri­en-Kar­di­nä­le selbst. Vor die­sem Hin­ter­grund kom­me ich nicht umhin im Veto zur Finan­zie­rung auch eine rei­ne Ver­wei­ge­rung der Dis­kus­si­on zu sehen. Für mich zeigt das auch, dass die wei­te­re Aus­ein­an­der­set­zung des Syn­oda­len Weges mit dem The­ma ​„Macht und Gewal­ten­tei­lung“ im Hin­blick auf den Umgang mit den Kir­chen­steu­er­mit­teln drin­gend not­wen­dig ist. Hier­von darf uns auch eine so bezeich­ne­te ​„Gewis­sens­ent­schei­dung“ nicht abhal­ten, da hier­un­ter jeder Mensch etwas ande­res ver­steht. Ent­täuscht bin ich auch, weil mit die­ser Ent­schei­dung fest­steht, dass das Bis­tum Pas­sau in einem Syn­oda­len Aus­schuss defi­ni­tiv nicht mit­wir­ken und nicht ver­tre­ten sein wird. Wir ver­lie­ren damit eine Aus­tau­sch­ebe­ne mit den ande­ren Bistümern.

Haupt­grund sei, dass vom Vati­kan fort­wäh­rend deut­li­che Ein­sprü­che gegen den Syn­oda­len Weg gekom­men sind. Zuletzt ins­be­son­de­re das Ver­bot, einen Syn­oda­len Rat ein­zu­rich­ten — mit der aus­drück­li­chen Bekräf­ti­gung des Paps­tes. Ist da die Ent­schei­dung der vier Bischö­fe nicht fol­ge­rich­tig?
Mar­kus Biber: Nein. Die getrof­fe­ne Ent­schei­dung des VDD betrifft die Finan­zie­rung des Syn­oda­len Aus­schus­ses, nicht die­je­ni­ge des Syn­oda­len Rates selbst. Der Papst hat zu kei­nem Zeit­punkt die Ein­rich­tung des Syn­oda­len Aus­schus­ses unter­sagt. Es ist auch unzu­tref­fend, dass der ein­zi­ge Zweck des Syn­oda­len Aus­schus­ses die Ein­rich­tung des Syn­oda­len Rates ist. Viel­mehr ist es die ers­te Auf­ga­be des Syn­oda­len Aus­schus­ses, die vom Syn­oda­len Weg nicht mehr fer­tig dis­ku­tier­ten Hand­lungs­tex­te zu ver­ab­schie­den und dann einen im Ein­klang mit dem Kir­chen­recht ste­hen­den Syn­oda­len Rat vor­zu­be­rei­ten. Im Übri­gen hat der Papst auch nicht jeg­li­chen Syn­oda­len Rat ver­bo­ten, son­dern nur einen sol­chen – der wie oben dar­ge­stellt – Bischö­fe in Ihrer Auto­ri­tät ein­schrän­ken wür­de und an Beschlüs­se bin­den wür­de. Da der Syn­oda­le Rat ent­spre­chend der Voll­ver­samm­lung des Syn­oda­len Weges besetzt sein soll­te und abstim­men soll­te, wäre hier zunächst kei­ne Bin­dung der Bischö­fe gege­ben gewe­sen. Im Übri­gen hät­te man sich mit die­ser Fra­ge und wie man die­se kir­chen­rechts­kon­form gestal­ten kann, gera­de beim Syn­oda­len Aus­schuss ver­ein­ba­ren kön­nen. Genau die­ser Dis­kus­si­on und Ent­schei­dung ent­zie­hen sich die vier Bischö­fe aber nun durch ihr Veto und blo­ckie­ren eine wei­te­re gemein­sa­me Dis­kus­si­on. Gott sei Dank – da bin ich mir ziem­lich sicher – wird der Syn­oda­le Aus­schuss im Novem­ber die­ses Jah­res auch ohne Pas­sau­er Bei­trag zur Finan­zie­rung mit den rest­li­chen 23 Bis­tü­mern tagen. Es geht hier auch nicht um rie­si­ge Sum­men im Ver­gleich zu den sons­ti­gen Aus­ga­ben des VDD.

Die vier Bischö­fe argu­men­tie­ren wei­ter, sie wol­len den Weg zu einer syn­oda­le­ren Kir­che in ihren Bis­tü­mern gemein­sam und abge­stimmt mit dem syn­oda­len Pro­zess der Welt­kir­che gehen. Wie sehen Sie das?
Mar­kus Biber: Beim Syn­oda­len Weg der DBK und des ZdK und beim Welt­wei­ten Syn­oda­len Pro­zess han­delt es sich um zwei sehr wich­ti­ge aber völ­lig ver­schie­de­ne Pro­zes­se mit völ­lig unter­schied­li­chen Zie­len. Ziel des Syn­oda­len Weges der DBK und des ZdK ist die Besei­ti­gung der wis­sen­schaft­lich fest­ge­stell­ten sys­te­mi­schen Ursa­chen für den Miss­brauch von Schutz­be­foh­le­nen in der katho­li­schen Kir­che in Deutsch­land. Ziel des welt­wei­ten syn­oda­len Weges ist die vom Papst geför­der­te Erneue­rung der Kir­che auf den ver­schie­dens­ten Ebe­nen und zu den unter­schied­lichs­ten Fra­ge­stel­lun­gen. Erfreu­li­cher­wei­se flie­ßen vie­le der The­men des Syn­oda­len Weges auch in den welt­wei­ten Syn­oda­len Pro­zess ein. So wur­de heu­er am 20. Juni, genau an dem Tag als auch das bischöf­li­che Veto bekannt wur­de, das ​„Instru­men­tum labo­ris“ der Welt­bi­schofs­syn­ode ver­öf­fent­licht, in dem sich zahl­rei­che Fra­ge­stel­lun­gen des Syn­oda­len Weges wie­der­fin­den. Hier hat also der Syn­oda­le Weg sehr gute Vor­ar­beit geleis­tet und damit die Arbeit des welt­wei­ten Pro­zes­ses inhalt­lich befruch­tet. Will man mit der Welt­kir­che gehen, dann müss­te man somit gera­de an den The­men dran­blei­ben und gemein­sam nach Lösun­gen suchen, anstatt sich ihrer Dis­kus­si­on zu ent­zie­hen. Es gibt somit kei­nen nach­voll­zieh­ba­ren Grund die bei­den Pro­zes­se gegen­ein­an­der aus­zu­spie­len und nicht unab­hän­gig von­ein­an­der fortzusetzen.

Wie wird der Pas­sau­er Diö­ze­san­rat nun wei­ter vor­ge­hen?
Mar­kus Biber: Bis­her sind für Anfang Juli zwei Ter­mi­ne zum Syn­oda­len Aus­tausch – mit Bischof Oster, dem Bis­tums­rat und den Mit­glie­dern des Diö­ze­san­rats – zu Hand­lungs­tex­ten des Syn­oda­len Weges ver­ein­bart. Die Nach­richt von der Ent­schei­dung Bischof Dr. Osters habe ich aus den Sozia­len Medi­en und der Pres­se­mel­dung erfah­ren. Momen­tan kann ich nicht sagen, ob es unter die­sen Umstän­den bei den bei­den Ter­mi­nen bleibt. Die neu­en Ent­wick­lun­gen müs­sen nun auch im Diö­ze­san­rat – bei dem es sich bekann­ter­ma­ßen um ein demo­kra­ti­sches Gre­mi­um han­delt – erst ein­mal bespro­chen wer­den. Auch hier ist die Ent­täu­schung sehr groß. Es gibt bereits ers­te Absa­gen, die sich auf das Veto bezie­hen. Die wei­te­re Wil­lens­bil­dung muss man nun erst ein­mal abwarten.

 Quelle: Passauer Bistumsblatt (LINK)



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